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"Hauptsache es riecht schön scharf, und  wirkt dann frisch und sauber.Hauptsache es beißt beim einatmen . Dann wird es auch schön sauber"

Und die Umwelt,die Menschen, Tiere, Gewässer, denkt man auch daran ?

Mit JUMOMAT gefahrlos reinigen !

 

Ist es zu verantworten ?

Ach was ist es doch so einfach mit Ätznatron zu arbeiten, das macht schön sauber und verbrennt mir die Haut, und meine Augen sehen  bald nichts mehr. Die von JUMOMAT haben zwar ein Mittel daß das alles verhindert, aber mir kann ja nichts passieren !

Hier die häufigste Anwort:

"HÄTTE ICH DOCH NUR" dieses JUMOMAT genommen, wäre mir das nicht passiert! 

Was sagen wir dazu:

JUMOMAT entspricht allen gesetzlichen Grundlagen, die keine Gefährdung für die Gesundheit hervorrufen.

JUMOMAT ist nach den Richtlinien laut Hazard Analysis Critical Controll Point zugelassen.

JUMOMAT ist hautschonend, nicht ätzend, hat keine Belastungen auf Lunge ,Atemwege und Leber ,Muttermilch etc ..!

JUMOMATGifUeberschrift.gif (9152 Byte)

Überzeugt ?, dann bestellen Sie sich unser hochfrequentiertes gesundes umweltschonendes Reinigungsmittel

Lesen Sie sich das mal durch :

Quelle des folgenden Textes Umweltbundesamt:

Verzicht auf leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) ab 1987

In Gewässern ohne Lichteinfluss haben leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe eine sehr geringe Abbaubarkeit. Sie können daher insbesondere im Grundwasser lange Zeit beständig sein und den Zustand des Grundwassers nachteilig verändern. Humantoxikologisch von Bedeutung sind ihre leichten Resorbierbarkeiten durch die Haut sowie ihre narkotischen und – besonders bei chronischen Einwirkungen – lebertoxischen Wirkungen.

Aus diesem Grunde haben sich der Industrieverband Putz- und Pflegemittel e. V. (IPP), der Verband der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoffindustrie e. V. (TEGEWA) und die Fachvereinigung Industriereiniger im Verband der Chemischen Industrie e. V. mit Datum vom 27. Juli 1987 verpflichtet, auf ihre Mitgliedsfirmen und in geeignet erscheinender Weise auf andere Firmen einzuwirken, um den Einsatz derartiger leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe in Produkten, die unter das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fallen, nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Verzicht auf Moschus-Xylol ab 1994

Nitromoschusverbindungen werden als Duftstoffkomponente in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt. In verschiedenen Untersuchungen konnten Nitromoschusverbindungen (hauptsächlich Moschus-Xylol und Moschus-Keton) in aquatischen Umweltproben, Muttermilch und Fettgewebe als stark lipophile und persistente Verbindungen nachgewiesen werden.

Moschus-Xylol wird auf Grund einer Selbstverpflichtung des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel e V (IKW) in Deutschland seit 1994 nicht mehr in neuen Produkten eingesetzt. Die Verwendung in Produkten, die vor 1994 auf dem Markt waren, sollte durch den Einsatz von Ersatzstoffen nach und nach beendet werden.

 

Öko-Logisch? Zur umweltbezogenen Werbung bei Wasch- und Reinigungsmitteln.

Wie umweltfreundlich ist "umweltfreundlich"?

Bei Zigaretten ist es ziemlich einfach. Dort warnt der Bundesgesundheitsminister vor den Gefahren des Rauchens. Auch bei Arzneimitteln wird auf Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen. Anders sieht das allerdings bei Wasch- und Reinigungsmitteln aus, obwohl sich in den letzten Jahren immer mehr scheinbar hilfreiche Hinweise auf den Verpackungen finden. Da wird munter geworben mit Begriffen wie: "umweltverträglich", "umweltschonend", "umweltgerecht", "umweltfreundlich", "biologisch abbaubar", "ungiftig", "phosphatfrei", "ohne Tierversuche", "registriert beim Umweltbundesamt" oder "zugelassen vom Umweltbundesamt". Darüber hinaus gibt es eine zunehmende Zahl von Produkten, die bereits in der Produktbezeichnung die Silbe "Bio" für sich in Anspruch nehmen.

Bei vielen Verbrauchern führt diese babylonische Sprachverwirrung zu großen Verunsicherungen.

Was sagen Produktbeschreibungen über die Umweltverträglichkeit eines Produktes aus?

Obwohl sich viele Hinweise auf den Verpackungen sehr wissenschaftlich anhören, sind die meisten von ihnen für die Beurteilung der tatsächlich hervorgerufenen Umweltbelastungen wertlos.

Nicht selten werben Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln für ihre Produkte mit Angaben, die für alle im Handel befindlichen Produkte zutreffen. So ist etwa der Hinweis "registriert beim Umweltbundesamt" schon deswegen für den Verbraucher überflüssig, da Wasch- und Reinigungsmittel generell vor ihrem Vertrieb dort angemeldet werden müssen. Dabei erhält jedes Produkt eine 8-stellige Anmeldenummer. Der Hersteller muss dazu lediglich die "Rahmenrezeptur" des Produktes dem Umweltbundesamt mitteilen.

Eine Überprüfung des Gebrauchstauglichkeit des Produktes oder der Umweltverträglichkeit von einzelnen Produkten findet damit jedoch nicht statt!

Ähnlich verhält es sich mit dem Aufdruck "biologisch abbaubar". Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fordert von allen im Handel befindlichen Waschmitteln, dass die waschaktiven Inhaltsstoffe (Tenside) biologisch abbaubar sein müssen. Diese Anforderung bezieht sich bisher jedoch nur auf den "Primärabbau", d. h. auf den Verlust der ursprünglichen chemischen Struktur mit den oberflächenaktiven Eigenschaften. Doch das ist nur der erste Schritt beim Abbau der Tenside eines Waschmittels. Daraus lässt sich noch keine Aussage über den vollständigen Abbau der Tenside zu Kohlendioxid und Wasser oder über die mögliche Entstehung giftiger Zwischenprodukte im Abbauprozess ableiten. Die Europäische Kommission erarbeitet zur Zeit eine Richtlinie, nach der die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Tenside vollständig biologisch abbaubar sein müssen.

Werbeaufdrucke wie "Biologisch abbaubar" bedeuten also in vielen Fällen kaum mehr als die notwendige Erfüllung einer gesetzlichen Mindestanforderung.

Auch dem Hinweis "ohne Tierversuche" kann nur ein begrenzter Stellenwert beigemessen werden. Nach deutschem Recht sind Tierversuche für Wasch- und Reinigungsmittel gar nicht vorgeschrieben.

WIR:

JUMOMAT wurde vor Jahren an Labortest mit Tieren LEIDER durchgeführt, und die Tiere hatten keinen Schaden. Wir sind gegen jeglichen Tierversuch, und verurteilen auch diese damalige Aktion, der ehemaligen Hersteller von JUMOMAT. Die Institute waren damals noch nicht auf dem technischen Stand.

JUMOMAT wird sogar zur Reinigung der Tiere bei einer Ölpest angewendet !

UBA:

Gibt es überhaupt "umweltfreundliche" Wasch- und Reinigungsmittel?

Viele Hersteller preisen ihre Produkte als "umweltfreundlich", "umweltverträglich", "umweltgerecht" oder gar "ungiftig" an. Was steckt hinter diesen Bezeichnungen? Leider oft die Unwahrheit. So enthalten nahezu alle Wasch- und Reinigungsmittel Tenside, die für Wasserorganismen giftig sein können und als "wassergefährdend" eingestuft sind. Bei einigen Tensidverbindungen ist darüber hinaus noch unklar, ob und inwieweit sie den Betrieb von Kläranlagen beeinträchtigen. Auch die meisten anderen Bestandteile wie etwa Farb- oder Duftstoffe sind bisher noch nicht ausreichend auf Unbedenklichkeit untersucht worden. Eine Umweltverträglichkeit kann hier also nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.

Nur für einige wenige Stoffe oder Stoffklassen wie etwa Soda oder Silikat-Verbindungen geht das Umweltbundesamt von einer Umweltverträglichkeit aus, die auch den Einsatz großer Mengen im Produkt ohne Beeinträchtigungen der Gewässer erlaubt.

Zur Bewertung eines Waschmittels ist es somit entscheidend, ob das gesamte Produkt als umweltfreundlich oder umweltschonend dargestellt wird, oder ob sich diese Aussage nur auf bestimmte Stoffe im Produkt bezieht.

Auch der Vermerk "ungiftig" sagt nichts über die tatsächliche Toxizität eines Produktes aus. Die Giftigkeit einer Substanz hängt generell von ihrer Konzentration und der Empfindlichkeit der Lebewesen, die mit ihr in Kontakt treten, ab. Da die Empfindlichkeit gegenüber chemischen Substanzen bei allen Lebewesen aber unterschiedlich groß ist, ist hier also entscheidend, welche Pflanze oder welches Tier bei welcher Substanzkonzentration als Maßstab genommen wird.

Darüber hinaus können sich auch Stoffe, denen keine direkte Giftigkeit bescheinigt wird, nachteilig auf natürliche Umweltprozesse auswirken. So fördern etwa die noch in einigen Reinigungsmitteln enthaltenen Phosphate das Algenwachstum in Gewässern – ein zunächst nicht giftiger Effekt. Doch bei der Zersetzung des toten Algenmaterials kann ein Sauerstoffmangel entstehen, der andere auf Sauerstoff angewiesene Organismen beeinträchtigt – das Gewässer kann "umkippen".

Die Feststellung der Umweltverträglichkeit von Stoffen und Produkten umfasst damit also eine Vielzahl von Untersuchungen, bei der auch komplexe Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen.

 

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